Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht an einem Grundstück, auf diesem ein Bauwerk zu errichten. Das Recht ist zeitlich begrenzt. Das Grundstück verbleibt dabei im Eigentum des Grundstückseigentümers, das Bauwerk wird dabei zum wesentlichen Bestandteil des Erbbaurechtes. Der Erbbauberechtigte ist somit nur unmittelbarer Besitzer des Grundstücks, aber Eigentümer des Bauwerks.