last update: 24.04.2024

Erbbauberechtigte

Erbbauberechtigte haben das zeitlich begrenzte Recht an einem
Grundstück, auf diesem ein Bauwerk zu besitzen.
Das Grundstück selbst verbleibt dabei im Eigentum des Grundstückseigentümers.
Der Erbbauberechtigte ist somit nur unmittelbarer Besitzer
des Grundstücks, aber Eigentümer des Bauwerks.
Erbbauberechtigte werden an einer Liegenschaftsvermessung
wie der Eigentümer des Grundstücks beteiligt.