Unter bestimmten Vorraussetzungen kann ein Flurstück ohne örtliche Vermessung und Vermarkung geteilt werden. Dies entspricht vom Ergebnis her dann der normalen Grundstücksteilung. Man unterscheidet zwei Arten der Sonderung, die Sonderung nach dem Katasternachweis und Sonderungen im Flurbereinigungs- oder in ein Bodenordnungsverfahren.
Ob eine Sonderung in Frage kommt, muß in jedem einzelnen Fall individuell entschieden werden.
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