Aufgrund einer staatlichen Zulassung - Bestellung genannt -
zu öffentlich-rechtlicher Vermessungstätigkeit unter staatlicher
Aufsicht (Bezirksregierung) befugter freiberuflich tätiger
Vermessungsingenieur.
Der ÖbVI ist ein Organ des öffentlichen Vermessungswesens bzw.
Träger eines öffentlichen Amtes. Er ist auf Grund des Vermessungs-
und Katastergesetzes VermKatG NRW und der Berufsordnung
ÖbVermIng BO NRW dazu berufen, Katastervermessungen auszuführen,
an bestimmten Aufgaben der Landesvermessung mitzuwirken und
Tatbestände, die durch vermessungstechnische Ermittlungen an Grund
und Boden festgestellt werden, mit öffentlichem Glauben zu beurkunden.
Wir sind im gesamten Bereich der amtlichen Katastervermessung
und der technischen Ingenieurvermessung tätig: