last update: 11.12.2024

Lageplan

Wenn Sie bauen wollen, benötigen Sie für Ihren Bauantrag oft einen Lageplan.
Um Ihren Bauantrag bearbeiten zu können, benötigt das Bauordnungsamt von Ihnen eine Vielzahl von Unterlagen. Die Baubehörde richtet sich dabei nach der BauPrüfVO NRW (Verordnung über bautechnische Prüfungen), die ihr den Rahmen für die benötigten Unterlagen vorgibt. Zu den Unterlagen gehören z. B. Brandschutznachweis, Baubeschreibung, Flurkartenauszug, Berechnung zur Kostenermittlung und auch ein Lageplan. Für die Erstellung dieses Lageplans ist der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) der fachkompetente Ansprechpartner. In klar definierten Sonderfällen sieht die BauPrüfVO zudem eine besondere Form des Lageplanes vor - den amtlichen Lageplan - welcher nur von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur angefertigt werden darf.

Amtlicher Lageplan

Der Amtliche Lageplan wird benötigt, wenn es um schwierige rechtliche oder katastertechnische Sachverhalte geht. Z. B. wenn nicht festgestellte Grenzen vorliegen, Baulasten eingetragen sind oder eingetragen werden sollen, sowie bei der Beantragung einer Teilungsgenehmigung. Der Amtliche Lageplan muß mit öffentlichem Glauben beurkundet werden, wozu der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) berechtigt ist. Die bauaufsichtliche Prüfung wird mit der Vorlage eines Amtlichen Lageplan erleichtert, woraufhin Sie evtl. Ihr Bauvorhaben schneller realisieren können.


Hier die Arbeitsschritte für die Plangrundlage in unserem Büro:

  • Beschaffung benötigter Unterlagen
  • Eintragung der Angaben aus dem Liegenschaftskataster
  • Vorhandene und geplante Grundstücksgrenzen werden eingetragen
  • Nachgewiesene Gebäude werden eingetragen
  • Abstandsflächen und Grenzabstände vorhandener Gebäude zu den neuen Grundstücksgrenzen werden eingetragen
  • Bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Gegebenheiten werden beurteilt
  • Private grundstücksbezogene Rechte werden beurteilt

Hier die Arbeitsschritte vor Ort und die Eintragung in den Lageplan:

  • Örtliche Untersuchung der Grenzen
  • Ermittlung der Geländehöhen auf dem Grundstück und ggf. auf den Nachbargrundstücken 
  • Topographische Aufmessung des in der Liegenschaftskarte fehlenden Gebäudebestandes.
  • Aufmessung der vorhandenen Entwässerungsanlagen des Baugrundstücks
  • Erfassung weiterer Topographie, wie z. B. Hydranten oder oberirdische Leitungen

 
Hier die Arbeitsschritte im Zusammenhang mit dem Bauprojekt:

  • Eintragung des geplanten Bauvorhabens mit allen erforderlichen Informationen
  • Berechnung der Abstandsflächen des geplanten Bauvorhabens
  • Berechnung der Geschoss- und Grundflächenzahlen
  • Anfertigung des Amtlichen Lageplans
  • Beurkundung mit öffentlichem Glauben.

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