last update: 20.04.2024

Katasterbuchwerk

Im Katasterbuchwerk werden unter anderem die Bezeichnung des Flurstücks
nach Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer, die Adresse, die tatsächliche
Nutzungsart und die Größe der Flurstücke aufgeführt. Außerdem werden der
im Grundbuch eingetragene Eigentümer, sowie die Nummer des
Grundbuchblatts nachgewiesen.

Das Katasterbuchwerk wird - wie das gesamte Liegenschaftskataster -
von der zuständigen Katasterbehörde geführt. Sie dienen dem Grundbuch
als amtliches Verzeichnis entsprechend dem § 2 der Grundbuchordnung.

Zum Kataster gehört außer diesem "beschreibenden Teil" des "Buchwerks"
noch das Katasterkartenwerk und das Katasterzahlenwerk.

In der EDV werden die Katasterbücher zumeist im Verfahren ALB
(Automatisiertes Liegenschafts-Buchwerk) geführt. Eine Umstellung
auf das Verfahren ALKIS ist in Vorbereitung.