Höhe bezeichnet im allgemeinen den Abstand eines Objektpunktes von
einer Referenzlinie. Sie ist eine eindimensionale Größe und wird in
Längeneinheiten angegeben.
Allgemein ist die geometrische Höhe der größte Abstand von einer Grundlinie
oder Grundfläche, also das Maximum aller Normalabstände aller Punkte.
Der Wert wird dann die Gesamthöhe des Objekts genannt. Trifft das für
einen Punkt zu, ist dieser die Spitze des Objekts.
Bei Gebäuden etwa die Gebäudehöhe gemessen zu einem Niveaupunkt
als Höhe des Baukörpers, und die Firsthöhe bis zur Spitze des Dachs,
auf die in der Bauordnung Bezug genommen wird.
In der Geodäsie benutzt man verschiedene Höhensysteme für die
Höhenlage, die sich aus unterschiedlichen Höhendefinitionen und
Referenzflächen zusammensetzen. Für die Angabe von Geländehöhen
werden diese Bezugsflächen meist an dem an einem Pegel gemessenen
mittleren Meeresspiegel festgemacht und mit Normalnull (NN) bezeichnet.
Die Höhenmessung führen wir als Öffentlich bestellter
Vermessungsingenieur (ÖbVI) durch Nivellement, Tachymetrie,
oder GPS durch. Wir erstellen Ihnen z. B. Geländehöhen und bestimmen
Höhe und Lage von schwer oder nicht zugänglichen Objekten.
So kann z. B. bei geplanten Gebäuden eine Angleichung an die
Höhenlage der Nachbarbebauung erfolgen.