Jedes Grundstück erhält eine besondere Stelle - das Grundbuchblatt - im Grundbuch.
Es besteht aus dem Bestandsverzeichnis und 3 Abteilungen. Die Abteilung I beinhaltet den Namen des jeweiligen Eigentümers. In Abteilung II sind die Belastungen des Grundstücks mit Ausnahme der in Abteilung III gesondert aufgeführten Hypotheken und Grundschulden nachgewiesen.