last update: 24.04.2024

Grenzzeichen

Grenzzeichen kennzeichnen eine festgestellte Flurstücksgrenze in der Örtlichkeit. In der Regel durch Grenzsteine, bei entsprechendem Untergrund aber auch durch Nägel, Bolzen, Eisenrohre mit Kuststoffkappen o. ä.

Das Einbringen oder Entfernen von Grenzzeichen - Abmarkung genannt - obliegt der behördlichen Vermessungsstelle, also dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI).

Gesetzliche Grundlage für die Abmarkung ist der § 20 VermKatG.