Beim Grenztermin wird allen Beteiligten der Katastervermessung Gelegenheit gegeben, sich über das Ergebnis der Grenzermittlung unterrichten zu lassen. Außerdem werden die zur Feststellung von Flurstücksgrenzen notwendigen Anerkennungen abgegeben. Im gleichen Zuge wird auch die jeweilige Abmarkung der Flurstücksgrenzen bekannt gegeben.
Es wird eine öffentlich-rechtliche Urkunde - die Grenzniederschrift - angefertigt, sie dient später als Beweismittel über die beim Grenztermin abgegebenen Erklärungen.
Der Grenztermin wird den Beteiligten unter Einhaltung bestimmter Fristen bekannt gegeben.