last update: 25.04.2024

Gebäude

Per Definition sind Gebäude selbständige benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren und Sachen zu dienen.

Im Liegenschaftskataster sind Gebäude zusammen mit den Flurstücken darzustellen und zu beschreiben. Wird ein Gebäude neu errichtet oder in seinem Grundriss verändert, so ist durch den Eigentümer die Gebäudeeinmessung zu veranlassen. Diese Einmessung ist eine hoheitliche Aufgabe und kann nur von einer Katasterbehörde oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur ausgeführt werden.