Die Flur ist mit anderen Fluren Teil der Gemarkung. Eine Flur, von anderen Fluren durch die Flurgrenzen abgegrenzt, umfaßt die kleinsten Buchungseinheiten des Katsters, die Flurstücke. Die Flur hat dieselbe Zweckbestimmung wie die Gemarkung. Im alten - noch nicht digitalisierten Kataster - wird die Flur auf einem Kartenblatt dargestellt. Hieraus wurde auch der Name Flurkarte abgeleitet.