last update: 19.04.2024

Beteiligte

Bei einer Liegenschaftsvermessung ist der Antragsteller und der Eigentümer des zu vermessenden Grundstücks Beteiligte. Wenn Grenzen zu den Nachbargrundstücken festzustellen sind oder neue Grenzzeichen in die nachbarliche Grenze eingebracht werden, sind auch diese Grundstückseigentümer Beteiligte.