last update: 16.04.2024

Grenzbescheinigung

Die Grenzbescheinigung dient als Nachweis darüber, auf welchen Flurstücken ein Gebäude errichtet ist und ob Grenzüberbauungen vorhanden sind. Sie wird oftmals von Baufinanzierungsinstituten verlangt, um sich vor der Auszahlung weiterer Baudarlehen vor finanziellen Risiken abzusichern. Wir erstellen für Sie Grenzbescheinigungen über die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzabstände zur Vorlage bei Behörden, Bauämtern, Banken und Bausparkassen. Die Grenzbescheinigung kann nur aufgrund einer aktuellen Gebäudeeinmessung ausgestellt werden. Die Gebäudeeinmessung muss dabei auch zugleich auf die Grenzbescheinigung abgestellt werden, denn bei nah an der Grundstücksgrenze stehenden Gebäuden sind auch die Abstände zu den Grenzen zu untersuchen. Daher sollte die Forderung nach einer Grenzbescheinigung immer im Zusammenhang mit der Beantragung der Gebäudeeinmessung erfolgen.

Neben dem Vermessungsantrag benötigen wir von Ihnen das Schreiben (Bauamt, Bank oder Bausparkasse), welches als Grundlage für den Antrag dient.

Die Kosten für eine Grenzbescheinigung werden gemäß Gebühren- und Kostenordnung für das Land NRW Zeitgebühr berechnet. Aufgrund der Einheitlichkeit der Gebühren- und Kostenordnung für das Kataster- und Vermessungswesen im Land NRW sind diese unabhängig vom gewählten ÖbVI-Büro.