last update: 24.04.2024

Baulast

Bei einer Baulast unterwirft sich ein Grundstückseigentümer freiwillig zugunsten seines Grundstücksnachbarn. Dies ist z. B. der Fall, wenn eine Abstandsfläche des auf dem Nachbargrundstück geplanten Gebäudes die Grundstücksgrenze überschreitet. Eine Baulast geht immer auf die Rechtsnachfolger eines Grundstücks über. Früher wurden Baulasten im Baulastenverzeichnis bei den Gemeinden eingetragen, heute werden sie durch Eintragung von beschränkt persönlichen Grunddienstbarkeiten im Grundbuch rechtlich gesichert.