last update: 25.04.2024

Bauabsteckung

Eine Bauabsteckung ist für die Realisierung eines Bauvorhabens in den meisten Fällen notwendig. Besonders wenn das neu zu errichtende Gebäude in Nähe oder auf der Grundstücksgrenze entstehen soll. Zusammen mit dem amtlichen Lageplan können hier von Beginn an Grenzprobleme vermieden werden. Auf Grundlage der Architektenplanung wird das Gebäude abgesteckt, bezogen auf die Grundstücksgrenzen. So wird durch den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) sichergestellt, dass die Festsetzungen  in der Baugenehmigung hinsichtlich der Lage des Bauwerkes auf dem jeweiligen Grundstück eingehalten werden. Die Kosten für eine Bauabsteckung berechnen sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).

Grobabsteckung

Bereits vor dem Beginn der Erdarbeiten wird die Lage und Höhe des Gebäudes auf der Baustelle mit Farbmarkierungen oder Holzpflöcken kenntlich gemacht. Damit ist durch den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) gewährleistet, dass die Baugrube die richtige Lage und Tiefe bekommt.

Feinabsteckung

Nach dem Abschluß der Erdarbeiten, jedoch vor Beginn der Fundamentlegung erfolgt die Feinabsteckung. Sie stellt sicher, daß das Gebäude genau die geplanten Maße bekommt, exakt rechtwinklig errichtet wird und Zwangsbedingungen wie z. B. Grenzabstände genau eingehalten werden. Die geplanten Gebäudeachsen werden durch Nägel auf einem Schnurgerüst markiert. Das Schnurgerüst sollte durch die Baufirma vor Ort bereits in der Baugrube aufgebaut sein. Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) protokolliert seine Arbeiten in einer Absteckskizze, die zu den Bauunterlagen genommen werden sollte. Auch die Höhenlage des Gebäudes kann auf Wunsch abgesteckt werden. Dies muß möglichst bereits bei Auftragserteilung angekündigt werden, da hierfür entsprechende Unterlagen angefordert werden müssen.

Ermäßigung:

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne wegen eventueller Ermäßigungen z. B. bei gleichzeitiger Auftragserteilung der Gebäudeeinmessung.

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